Wissenswertes

Bildungssponsoring

Unternehmen beteiligen sich immer häufiger mit Geld-, Sach- und Zeitspenden beim Unterricht. Allerdings ist diese Form der Finanzierungsmethode nicht unumstritten. Denn im Gegensatz zu den uneigennützigen Schulförderungsvereine befürchten Kritiker des Schulsponsorings vor allem eine Beeinflussung und Vereinnahmung von Schülen, Lehrern und Schülern durch Firmenwerbung.

Daher weist das Schulministerium für NRW in einem Leitfaden für Schulleitungen und Unternehmen darauf hin, dass bei Sponsoringaktivitäten der konkrete Nutzen für die pädagogischen Ziele der Schule im Vordergrund stehen muss und Schulen nicht für Werbekampagnen missbraucht werden dürfen. Dieser Leitfaden für Schulen, Schulträger und Unternehmen "Schulsponsoring - heute" kann bei der GÖS-Arbeitsstelle des NRW-Landesinstituts für Schule in Soest oder unter www.schulinfos.de bezogen werden. Das Handbuch "Schulsponsoring heute" beinhaltet Regelungen, Tipps und Hinweise zum Sponsoring sowie Praxisbeispiele und kann bei der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. in Berlin unter der Fax-Nr. 030/25800-218 oder info@vzbv.de bestellt werden.

Die Stiftung Partner für Schule NRW fördert die systematische Zusammenarbeit zwischen Schule und Wirtschaft. Sie versteht sich als Partner für Schulen, mit ihr können Schulen mit Unterstützung von Unternehmen gemeinsame Projekte in der Schule realisieren. Sie ist aber auch Partner der Wirtschaft, da sie die aktive Teilhabe von Unternehmen an konkreten schulischen Entwicklungen ermöglicht.

Zu den Projekte, die derzeit durchgeführt werden, zählt das "Gelsenwasser Schulprojekt". Der Gelsenwasser-Konzern konzentriert seine Sponsoringaktivitäten auf die Verbesserung der Schulsituation von Kindern und Jugendlichen im Versorgungsgebiet des Konzerns. Die geförderten Projekte sollen dazu beitragen, dass die Schulen ihren Bildungsauftrag besser erfüllen können, indem die Schüler bestmöglich gefördert werden und dazu ausreichende Mittel und entsprechende Materialien zur Verfügung stehen.
Jede der Kommunen im Versorgungsgebiet hat Anspruch auf mindestens eine Projektförderung pro Jahr. Die weiteren Projektförderungen werden nach Größe der Kommune und Anzahl der Schulen vergeben. Die Förderdauer beträgt ein Jahr. In Ausnahmefällen kann eine verlängerte Förderung gewährt werden. Eine Antragsstellung auf eine erneute Förderung im zweiten und dritten Jahr ist möglich, allerdings werden dann Schulen bevorzugt, die bislang noch keine Förderung erhalten haben
Für die Einreichung der Projektanträge gibt es keine Bewerbungsfrist. Über Anträge wird innerhalb von sechs Wochen nach Eingang entschieden. Die Umsetzung der geförderten Projekte muss im gleichen Jahr beginnen.
Gelsenwasser stellt in den Jahren 2003, 2004 und 2005 je 1.000.000,00 € zur Umsetzung von Projekten in den Bereichen Basiskompetenz, Integration (Klassen 1-10) und Aufbau von Selbstlernzentren zur Verfügung.

Quellen: www.partner-fuer-schule.de

(21.05.2004)

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