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Wissenswertes
Bildungssponsoring
Unternehmen beteiligen
sich immer häufiger mit Geld-, Sach- und Zeitspenden beim Unterricht.
Allerdings ist diese Form der Finanzierungsmethode nicht unumstritten.
Denn im Gegensatz zu den uneigennützigen Schulförderungsvereine
befürchten Kritiker des Schulsponsorings vor allem eine Beeinflussung
und Vereinnahmung von Schülen, Lehrern und Schülern durch
Firmenwerbung.
Daher weist das Schulministerium
für NRW in einem Leitfaden für Schulleitungen und Unternehmen
darauf hin, dass bei Sponsoringaktivitäten der konkrete Nutzen
für die pädagogischen Ziele der Schule im Vordergrund
stehen muss und Schulen nicht für Werbekampagnen missbraucht
werden dürfen. Dieser Leitfaden für Schulen, Schulträger
und Unternehmen "Schulsponsoring - heute" kann bei der
GÖS-Arbeitsstelle des NRW-Landesinstituts für Schule in
Soest oder unter
www.schulinfos.de bezogen werden. Das Handbuch "Schulsponsoring
heute" beinhaltet Regelungen, Tipps und Hinweise zum Sponsoring
sowie Praxisbeispiele und kann bei der Verbraucherzentrale Bundesverband
e.V. in Berlin unter der Fax-Nr. 030/25800-218 oder info@vzbv.de
bestellt werden.
Die Stiftung
Partner für Schule NRW fördert die systematische
Zusammenarbeit zwischen Schule und Wirtschaft. Sie versteht sich
als Partner für Schulen, mit ihr können Schulen mit Unterstützung
von Unternehmen gemeinsame Projekte in der Schule realisieren. Sie
ist aber auch Partner der Wirtschaft, da sie die aktive Teilhabe
von Unternehmen an konkreten schulischen Entwicklungen ermöglicht.
Zu den Projekte, die
derzeit durchgeführt werden, zählt das "Gelsenwasser
Schulprojekt".
Der Gelsenwasser-Konzern
konzentriert seine Sponsoringaktivitäten auf die Verbesserung
der Schulsituation von Kindern und Jugendlichen im Versorgungsgebiet
des Konzerns. Die geförderten Projekte sollen dazu beitragen,
dass die Schulen ihren Bildungsauftrag besser erfüllen können,
indem die Schüler bestmöglich gefördert werden und
dazu ausreichende Mittel und entsprechende Materialien zur Verfügung
stehen.
Jede der Kommunen im Versorgungsgebiet hat Anspruch auf mindestens
eine Projektförderung pro Jahr. Die weiteren Projektförderungen
werden nach Größe der Kommune und Anzahl der Schulen
vergeben. Die Förderdauer beträgt ein Jahr. In Ausnahmefällen
kann eine verlängerte Förderung gewährt werden. Eine
Antragsstellung auf eine erneute Förderung im zweiten und dritten
Jahr ist möglich, allerdings werden dann Schulen bevorzugt,
die bislang noch keine Förderung erhalten haben
Für die Einreichung der Projektanträge gibt es keine Bewerbungsfrist.
Über Anträge wird innerhalb von sechs Wochen nach Eingang
entschieden. Die Umsetzung der geförderten Projekte muss im
gleichen Jahr beginnen.
Gelsenwasser stellt in den Jahren 2003, 2004 und 2005 je 1.000.000,00
€ zur Umsetzung von Projekten in den Bereichen Basiskompetenz,
Integration (Klassen 1-10) und Aufbau von Selbstlernzentren zur
Verfügung.
Quellen: www.partner-fuer-schule.de
(21.05.2004)
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